Bei Poolüberdachungen:

Oberfläche:
Die Oberfläche hat notwendigerweise waagrecht zu sein, ohne jegliches Gefälle oder jegliche Abweichungen. Sollte dies nicht der Fall sein, trägt der Aufraggeber / Kunde die unnötig entstandene/n Anfahrzeit / Kosten. Dieser Zustand wird vom Lieferanten nicht nachkontrolliert / nachgemessen bzw. wird dafür keine Haftung übernommen. Für die korrekte Ausführung der Bauarbeiten ist ausschließlich der Auftraggeber / Kunde oder seinerseits beauftragte Baufirma verantwortlich.
 
Aufbauort:
Wenn nicht Anderes vereinbart ist, erfolgt das Absetzen der Überdachung von unseren bis zu zwei Techniker und je nach Überdachungsmodell, auch durch weitere Helfer, die vom Auftragsgeber zur verfügung gestellt werden müssen. Bei schwierigen Ortslagen (z.B. hoher Zaun und andere Hindernisse) ausschließlich mit einem Kran oder einer ähnlichen dazu geeigneten maschinellen Einrichtung. Die entsprechende maschinelle Einrichtung hierfür ist seitens des Kunden zu organisieren. Wenn der Kran zum vereinbarten Termin nicht zur Verfügung steht / nicht erscheint, trägt der Auftragsgeber / Kunde die Anfahrtskosten, Wartezeitkosten usw. in voller Höhe.
 
Montage:
Die Montage der Überdachung erfolgt unmittelbar nach der Lieferung. Der Ort / Platz für die Überdachung ist seitens des Auftragsgebers / Kunden vorzubereiten. Spätere Montage bzw. allfällige notwendige in diesem Zusammenhang stehende Mehrarbeiten (Aufbau Oberfläche aufbereitung / Platzschaffung usw.) erfolgten gegen Aufpreis.
 
Lieferfrist:
Die Lieferfrist beginnt mit der Leistung der Anzahlung. Aufgrund der Natur der Lieferung kann es wetterbedingt zu zeitlichen Verschiebungen kommen.
 
Zahlungsbedingungen:
60 % Anzahlung nach Auftragserteilung / -bestätigung. Zahlung des Restbetrages iHv 40 % nach Fertigstellung in Bar vor Ort. Allfällige Mängel bei der Montage stellen keinen Grund für die Nichtleistung der Restzahlung iHv 40 % dar, sondern werden unmittelbar im Rahmen von Gewährleistung innerhalb vom nächstmöglichen Termin behoben.
 
Garantie:
2 Jahre

Von der Garantie ausgeschlossen
Begebenheiten, in denen kein Garantieanspruch erhoben werden kann.

  • Falscher Gebrauch oder abnormale Belastung
  • Falsche Pflege Schäden durch aggressive Stoffe, heiße Flüssigkeiten oder Gegenstände
  • Reparaturen, die von Ihnen selbst oder einem Dritten ausgeführt wurden
  • Wenn Produkte auf einem unebenen Untergrund verwendet werden
  • Beschädigungen, die durch das nicht oder nicht richtige Befolgen der Anweisungen in der Anleitung entstehen
  • Beschädigung durch Absicht oder grober Nachlässigkeit
  • Kommerzielle Verwendung oder Verwendung für andere Zwecke, für die das Produkt nicht geeignet ist
  • Schäden, die durch natürliche Umstände, wie Hagel und Sturm, entstehen

 

Bei Schwimmbecken:

Betonplatte und Bauvorbereitungen:
Generell sind alle Bauarbeiten nach der Bauanleitung durchzuführen. Die Betonplatte / Pool-Unterlage hat notwendigerweise waagrecht zu sein, ohne jegliches Gefälle oder jegliche Abweichungen. Sollte dies nicht der Fall sein, trägt der Aufraggeber / Kunde die unnötig entstandene/n Anfahrzeit / Kosten. Dieser Zustand wird vom Lieferanten nicht nachkontrolliert / nachgemessen bzw. wird dafür keine Haftung übernommen. Für die korrekte Ausführung der Bauarbeiten ist ausschließlich der Auftraggeber / Kunde oder seinerseits beauftragte Baufirma verantwortlich. Bei hohem Grundwasserspiegel sind seitens des Kunden übliche Abdichtungsmaßnahmen zu setzen.
 
Einsetzen des Pools:
Wenn nicht Anderes vereinbart ist, erfolgt das Einsetzen des Pools in die Pool-Grube ausschließlich mit einem Kran oder einer ähnlichen dazu geeigneten maschinellen Einrichtung. Die entsprechende maschinelle Einrichtung hierfür ist seitens des Kunden zu organisieren. Wenn der Kran zum vereinbarten Termin nicht zur Verfügung steht / nicht erscheint, trägt der Auftragsgeber / Kunde die Anfahrtskosten, Wartezeitkosten usw. in voller Höhe.
 
Montage:
Die Montage der Pooltechnik erfolgt unmittelbar nach der Poollieferung. Der Ort / Platz für die Pool-Technik ist seitens des Auftragsgebers / Kunden vorzubereiten. Spätere Montage bzw. allfällige notwendige in diesem Zusammenhang stehende Mehrarbeiten (Ausgrabungen / Platzschaffung für die Pool-Technik usw) erfolgten gegen Aufpreis. Künetten / Rillen für den Durchzug von Leitungen sind zwangsweise offen lassen / dürfen nicht zugeschüttet werden. Zu Zwecken der Mauerdurchtrennung bzw. zu Zwecken des Schutzes sind zwangsweise Polokalröhre mit einem Durchmesser von 125 – 150 Cm zu verwenden. Andernfalls kann die Pool-Technik technisch nicht installiert werden. Anschlüsse wie Strom, Wasserzuleitung oder Wasserabfluss sowie deren Installation hat ausschließlich eine dazu zertifizierte und befugte Firma gemäß den österreichischen Normen durchzuführen.
 
Poolfolierung:
Sollte es sich um ein Folienpool handeln, muss nach beenden der Folierung, innerhalb von 24 Stunden das Folienpool mit Wasser aufgefüllt sein. Ansonsten kann hierbei keine Garantie übernommen werden

Lieferfrist:
Die Lieferfrist beginnt mit der Leistung der Anzahlung zu laufen. Aufgrund der Natur der Lieferung kann es wetterbedingt zu zeitlichen Verschiebungen kommen.
 
Zahlungsbedingungen:
60 % Anzahlung nach Auftragserteilung / -bestätigung. Zahlung des Restbetrages iHv 40 % nach Fertigstellung in Bar vor Ort. Allfällige Mängel bei der Montage stellen keinen Grund für die Nichtleistung der Restzahlung iHv 40 % dar, sondern werden unmittelbar im Rahmen von Gewährleistung innerhalb vom nächstmöglichen Termin.

Nach der Badesaison:
Das Pool muss nach der Badesaison eingewintert werden. Es darf hierbei das Wasser nicht ganz aus dem Pool herrausgelassen werden, das bedeutet, nur bis unter die Auslaufdüssen.

Garantie:
10 Jahre auf Konstruktion und Wasserundurchlässigkeit, 2 Jahre auf Farbe und Komponenten.

Von der Garantie ausgeschlossen
Begebenheiten, in denen kein Garantieanspruch erhoben werden kann.

  • Falscher Gebrauch oder abnormale Belastung
  • Falsche Pflege Schäden durch aggressive Stoffe, heiße Flüssigkeiten oder Gegenstände
  • Reparaturen, die von Ihnen selbst oder einem Dritten ausgeführt wurden
  • Wenn Produkte auf einem unebenen Untergrund verwendet werden
  • Beschädigungen, die durch das nicht oder nicht richtige Befolgen der Anweisungen in der Anleitung entstehen
  • Beschädigung durch Absicht oder grober Nachlässigkeit
  • Kommerzielle Verwendung oder Verwendung für andere Zwecke, für die das Produkt nicht geeignet ist
  • Schäden, die durch natürliche Umstände, wie Hagel und Sturm, entstehen